Mit Schreiben vom 8.12.1861 unterrichtete der Kirchenrat das Generalvikariat über die erwähnte Orgelschenkung. Die erbetene Genehmigung zu ihrer Annahme erhielt er am 7.1.1862.[40] Gleichzeitig mit dem Antrag auf Zustimmung zu der Schenkung reichte er auch zwei Vertragsentwürfe mit den Orgelbauern Zumsand aus Höhr (Nassau) und Voltmann aus Klausen ein.
Zunächst zu Zumsands Angebot.[41] Die vorhandene "Disposition der von der Fabrik von St. Antonius zu Trier für die Pfarrei Irsch angekauften alten Orgel" gibt er folgendermaßen an:
"A. Drei Bälge à 4 F. breit, 7 F. lang - wurmstichig, unbrauchbar.
B. Manualwindlade mit 11 Zügen, 47 Tasten - gut, mit Reparatur brauchbar.
C. Pedalwindlade mit 3 Zügen, mit 1 Oktave.
D. Pfeifenwerk.
1. Principal 8’ F., Metall, brauchbar mit Reparatur.
2. Gedackt 8', Metall, brauchbar mit Reparatur.
3. Oktave 4', Metall, brauchbar mit Reparatur.
4. Flöte 4', Metall, unvollständig, sonst brauchbar mit Rep.
5. Oct. 2' mit Reparatur brauchbar.
6. Quinte 1 3/4' Metall mit Rep. brauchbar.
7. Flaute travers discante, Metall, mit Rep. brauchbar.
8. Gambe, 2 mittlere Oktaven, Metall, brauchbar.
9. Mixtur 4-fach 1 3/4' - brauchbar mit Rep.
10. Vox humana - unbrauchbar.
11. Trompete, mit 2 Zügen, von Eisenblech, unbrauchbar.
Pedal.
1. Subbaß 16' - mit Rep. brauchbar.
2. Principalbaß 8' - schlecht und von viel zu weiter Mensur.
3. 8füßige Trompete von Holz, unbrauchbar."
Anschließend entwickelt Zumsandt seine Vorschläge für die Reparatur und Aufstellung der Orgel, für die er insgesamt 466 Rtl. veranschlagt. Diesem Angebot folgen die von Pfr. Heidinger niedergeschriebenen und von beiden am 2.10.1861 unterschriebenen Vertragsbestimmungen, wobei man sich ganz an den unmittelbar vorausgehenden Vorschlägen des Orgelbauers orientierte. Weil sie nicht zur Ausführung kamen, brauchen sie uns nicht weiter zu interessieren.
Neben diesem entstand am 5.12.1861 ein weiterer Vertrag[42], diesmal "zwischen dem Privatgeistlichen Joseph Inglen[43] als Bevollmächtigtem der Kirchenverwaltung der Pfarrei Irsch bei Trier einerseits und dem Orgelbauer Heinrich Voltmann aus Klausen andererseits". Er war mit der Bestimmung versehen, dass er "durch die nachträgliche Unterschrift der genannten Verwaltung rechtskräftig zu machen" sei. "Voltmann übernimmt es, die aus der Pfarrkirche St. Antonius zu Trier herrührende und für die Kirche zu Irsch angekaufte Orgel in allen Theilen herzustellen und an letzterm Orte fehlerfrei wieder aufzurichten. Er verpflichtet sich dabei, das Werk in einen solchen Stand zu setzen, daß es sowohl rücksichtlich der Reinheit, Gleichmäßigkeit und Stärke des Tones, Genauigkeit der Stimmung und der Klangfarbe der einzelnen Stimmen, als auch in Hinsicht der Dauerhaftigkeit füglich ein neues zu ersetzen vermag. Alles genau nach dem heutigen Stande der Orgelbaukunst; so daß jeder Sachverständige befriedigt und jedem billigen Anspruche, der an ein wiederhergestelltes altes Werk zu stellen sein dürfte, genügt werden soll." Die von Voltmann im einzelnen zu erbringenden Leistungen werden nun in neun Punkten genau auflistet. Demnach sind folgende Arbeiten durchzuführen: die Manualwindlade mit doppelt belederten Klappen, das "Regierwerk... samt Hand- und Pedalklavier" sowie zwei Kastenbälge werden erneuert; ein Borden 16 Fuß beim kleinen c beginnend wird dem Manual hinzugefügt; Viola da Gambe und Trompete von je 8 Fuß werden ebenfalls hinzugefügt ("wobei jedoch von den vorhandenen Pfeifen das brauchbare benutzt werden darf; so wie sich der Orgelmacher überhaupt ausbedingt, daß ihm das Material der alten Orgel, was zur Wiederherstellung nicht verwendet wird und rückständig bleibt, als Eigenthum anheimfallen"); dem Gedackt 8 Fuß werden die fünf tiefsten Pfeifen neu zugefügt; die Registerknöpfe werden mit Porzellanschilden und Inschriften versehen; das unbrauchbare freie Pedal der alten Orgel wird durch ein bloß angehängtes ersetzt; "alles vorhandene und brauchbar befundene Pfeifenwerk (wird) aufs genaueste ausgebessert und fachmäßig hergestellt". Am Ende der Arbeit soll die Orgel folgende Stimmen enthalten: Principal 8’, Borden 16’, Viola de Gambe 8’, Gedackt 8’, Flute travas 8’, Octava 4’, Flöte 4’, Octave 2’, Quinte 1 1/2’, Mixtur 4fach, Trompete 8’. - Die Aufstellung der Orgel in Irsch soll mit dem 1. April 1862 beginnen. Nach der Begutachtung der aufgestellten Orgel durch einen von beiden Seiten zu bestimmenden Sachverständigen soll Voltmann 480 Rtl. erhalten, wobei ihm 100 Rtl. an Vorschuss eingeräumt wird. Den Transport der in Klausen zu verfertigenden Teile nach Irsch (wie Bälge und Windlade) übernimmt der Kirchenrat. Ebenso sorgt er für die Stellung eines oder - wenn erforderlich - mehrerer Helfer für die Aufbauarbeiten in der Kirche. Der in Ürzig angefertigte, die Handschrift Inglens tragende Vertrag hat auch die erwähnten Unterschriften des Kirchenrats (ohne Datum) und außerdem die Genehmigung des Generalvikariats vom 7.1.1862.[44]
Dem Vertrag legte Inglen einen ausführlichen Begleitbrief an Pfr. Heidinger mit gleichem Datum (5.12.) bei.[45] Darin begründet er, warum er beim Abschluß des Vertrags mit Voltmann den vorgesehenen Höchstbetrag von 400 Rtl. um 80 Rtl. überschritten hat. Es sei "ein für allemal nicht gutzuheißen, daß die Orgel blos so aufgerichtet werde, wie sie zu Antonius gestanden."[46] Die Mehrkosten seien vor allem deshalb nicht noch höher geraten, weil man das Pedal der alten Orgel fallengelassen und durch ein blos "angehängtes" ersetzt habe. Bei jeder geringeren Veranschlagung würde man "zuverläßig ein Werk erhalten..., mit welchem jeder Sachkenner schon von vornherein unzufrieden sein müßte, zu geschweigen, daß später die Mängel zu Hauf (sich) einstellen würden."[47] Daß man von Irscher Seite ausdrücklich die Aufstellung des Orgelgehäuses aus dem Vertrag herausnehmen wolle, sei zwar ungewohnt, habe aber die Kosten weiter gedrückt. Außer Voltmann sei also nur noch ein Tischler zu bezahlen, der diese Arbeit für höchstens 20 Rtl. übernehmen könne. Sollte dieser Mehrbetrag von 100 Rtl. über den veranschlagten 400 Rtl. nicht aufzubringen sein, "so ist guter Rath theuer, da in diesem Falle nur durch schlechte Arbeit aus der Geldverlegenheit zu kommen wäre."[48] Damit der Wert der Orgel ein bleibender ist, hält Inglen es auch für unerlässlich, "daß Voltmann gegen eine bestimmte jedesmalige Entschädigung gehalten sein sollte, die hergestellte Orgel einer jährlichen Durchsicht und Reinstimmung zu unterwerfen."[49] Diese Vereinbarung könne man auch noch nachträglich mit Voltmann treffen.
Das Generalvikariat bestätigte, wie bereits erwähnt, am 7.1.1862 die Schenkung als auch die Renovierung der Orgel für die Irscher Zwecke. Dem offiziellen Schreiben[50] zufolge haben "mehrere Parochianen von Irsch die alte Orgel von St. Antonius zu Trier auf ihre Kosten angekauft und ihrer Pfarrkirche geschenkt". Die Pfarrei selbst habe "die 480 Rtl. betragenden Kosten der Reparatur dieser Orgel durch freiwillige im Pfarrbezirke von Irsch zu sammelnde Beiträge aufgebracht", was "ein erfreulicher Beweis für die Opferwilligkeit der Pfarrgemeinde Irsch zur Hebung ihres Pfarrgottesdienstes" sei. Von den bei der Behörde eingereichten Verträgen wurde der mit dem Orgelbauer Zumstadt am 2.10. abgeschlossene nicht akzeptiert, während der "von dem Herrn Pastor Inglen mit dem Orgelbauer Voltmann zu Clausen am 5. Dezember v.J. geschlossene" genehmigt wurde.
Nunmehr konnte die Orgel in Voltmanns Werkstatt in Klausen saniert werden. Nachdem dieser wichtigste und langwierigste Schritt abgeschlossen war, wurde sie, wie vereinbart, auf Kosten der Pfarrgemeinde nach Irsch transportiert. Die "Fuhrleute, welche die neuen Orgeltheile in Clausen abnahmen", quittierten hierfür am 16.8.1862 einen Betrag über 7 Rtl. aus der Kollektenkasse.[51] Für die Arbeiten, die am Gehäuse der aufgebauten Orgel durchgeführt wurden, erhielten der Anstreicher Christian Sander aus Trier am 10.9.1862 "für den Anstrich und Vergoldung der Orgel aus dem Ertrag der Küsterlieferung" 25 Rtl., und der "Vergolder" Heinrich Schuler aus Trier quittierte am 13.9.1862 "für Ausbesserung der Verzierungen an der Orgel" 6 Rtl.[52] Schließlich zahlte die Pfarrei dem Orgelbauer Voltmann am 7.10.1862 den vereinbarten Lohn von 480 Rtl. "aus der Kollektenkasse"[53], nachdem am gleichen Tag die Abnahme der Orgel erfolgt war.
Für diese Abnahme einigten sich die Pfarrei und der Orgelbauer auf den damaligen Lehrer und Organisten von Trier St. Gervasius, Bohn. Er schreibt in seinem Bericht: "Das Werk enthält folgende vertragmäßig herzustellende Stimmen: Principal 8', Bordun 16', Viola di Gamba 8', Gedact 8', Flauto traverso 8', Octav 4', Flöte 4', Octav 2', Quinte 3', Mixtur 4fach und Trompete 8', welche zusammen eine dem Raume der Kirche entsprechende Tonstärke zu entwickeln vollständig im Stande sind. Die neu ausgeführten Stimmen sind charakteristisch intonirt und gleichmäßig durchgeführt. Auch in den ausgebesserten Stimmen fanden sich keine erheblichen Ungleichheiten vor, welches gewiß bei dem Zustande des vorhandenen Materials von der Geschicklichkeit des Orgelbauers Zeugnis gibt. Stimmung im Kammerton und Temperatur gut getroffen. Die Claviaturen (Hand- u. Pedal-) sind sorgsam gearbeitet, der Umfang contractmäßig und die Spielart bequem. Die Verbindung der Tasten mit den Ventilen ist so hergestellt, daß keine bemerkbare Dehnung der Glieder möglich ist, sondern daß die geringste Bewegung einer Taste sich zugleich dem zugehörigen Ventil mittheilt. Die Abstrakte sind von leichtem Holze und an den Enden gegen Spalten durch überleimte Hanfumwickelung gesichert. Die Registratur ist gut angelegt und dauerhaft ausgeführt: die äußeren sichtbaren Theile derselben sind so ausgeführt, wie sie der Contract verlangt. Die Kastenbälge sind neu und geben dem Werke hinreichenden, egalen Wind. Die Balgmechanik ist dauerhaft und die Windführungen haben die zur kräftigen Ansprache des vollen Werkes erforderliche Weite. Die Windlade ist contractmäßig und gut ausgeführt, und zur Aufstellung des Pfeifenwerkes geräumig genug. Die Ventile sind doppelt beledert, die Pulpeten von weichem Leder und schließen gut; überhaupt habe ich nirgends Windverlust entdecken können. Die Pfeifen sind regelrecht aufgestellt und die größern sicher angehangen. Das Windladelager ist von der erforderlichen Stärke, so daß keine Senkung der Windlade zu befürchten ist. Nach meiner vollständigen Ueberzeugung ist nirgends etwas erspart oder unterlassen worden, wodurch dem Werke Nachtheil erwachsen könnte, vielmehr fand ich überall vorsorgliche Einrichtungen und gewissenhafte Ausführung. Auch die Bescheidenheit des anspruchslosen Meisters ist bestens anzuerkennen und derselbe in vorkommenden Fällen ganz besonders zu empfehlen."[54]
Damit war die Aufstellung der neuen Orgel zu Irsch endgültig abgeschlossen.
Am 18.11.1862 genehmigte das Generalvikariat die Anstellung eines Calcanten (Balgtreters) für die Orgel[55], nachdem bereits am 5.10.1862 Matthias Wilms aus Irsch "vorläufig auf ein Jahr" dazu verpflichtet werden konnte, und zwar "nicht allein an allen Sonn- und Festtagen, sondern auch zwischenzeitlich dann die Bälge zu treten, wenn der Lehrer und Organist bei außerordentlichen kirchlichen Feierlichkeiten zum Orgelspiel verpflichtet ist."[56]
Der in Inglens Brief vom 5.12.1861 angedeutete Wartungsvertrag für die Orgel kam erst am 13.4.1865 zwischen Pfarrer Heidinger und Orgelbauer Voltmann zustande, und zwar zunächst auf drei Jahre. Voltmann verpflichtete sich, "jedes Jahr im Monat Juni das hiesige Orgelwerk einer sorgfältigen Revision zu unterwerfen und vor allem dasselbe fein zu stimmen." Bei eventuell auftretenden "Stockungen" oder der Notwendigkeit "kleinerer Reparaturen" soll er "auf erste Anzeige des Kirchenrathes hierher kommen und Abhülfe treffen."[57] Der Vertrag enthält außerdem einen Zusatzvermerk vom 11.8.1868 über eine Vertragsverlängerung.
Das Vorhandensein einer Orgel führte bei den Messstiftungen zu einer unterschiedlichen Praxis, je nachdem ob die Eucharistiefeier mit oder ohne Orgel gestiftet wurde. Ein 1832 begonnenes und bis 1906 geführtes Verzeichnis, das auch die aus der alten Zeit (teilw. 17. Jahrhundert) herrührenden Anniversarien auflistet, unterscheidet zunächst nicht zwischen gesungener oder gelesener Messe, geht aber bald zu genaueren Angaben über, z.B.: für den 2.1. jeden Jahres ein "gestiftetes Singamt mit Orgel", 1899 gestiftet; für den 20.1. ein "gestift. Hochamt mit Segen (ohne Orgel)", 1889 gestiftet; für einen Donnerstag um den 20.1. ein "Hochamt mit Segen und mit Orgel", 1889 gestiftet. Der Zusatz "mit Orgel" findet sich zum ersten Mal in einer am 15.10.1864 für den 12.10. gemachten "Stiftung eines Singannivers. mit Orgel".[58]